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Die Blüte des Glaubens: Das Fasten im Ramadan

 

Das Fasten hilft dem gläubigen Muslim, seine Seele für einen Monat von den irdischen Gelüsten fernzuhalten. Während der Muslim elf Monate lang sich von den verschiedenen Früchten der Erde bedient, kuriert er in diesem einen Monat seinen Körper von sämtlichen Begierden aus.

Genau wie die ertragreichen Bäume im Sommer beschnitten werden, damit sie weiterhin Früchte tragen, so zügelt der Mensch durch das Fasten seine überschüssigen Gelüste, um seine Triebe in Schach zu halten.

 

Das Fasten ist der unerlässliche Hauptbestandteil der Gottesdienste im Monat Ramadan. Das Bekenntnis zum Islam hat die Verpflichtung der Religionsausübung zur Folge. Zwar braucht Allah die Gottesdienste der Menschheit nicht und weiß zweifelsohne die Geheimnisse in den Seelen; er wünscht diese jedoch offen zu wissen. Dies kommt wiederum uns Menschen zugute; indem wir dadurch den Segen Gottes erhoffen.


Das Fasten hat außerdem eine vereinigende Funktion aller Muslime. Denn welche Macht außer Allah kann so viele Menschen allesamt dazu veranlassen, zur gleichen Zeit die gleiche Tat zu vollbringen, indem sie zur gleichen Zeit das Fasten gemeinschaftlich brechen? Nur für das Wohlwollen Gottes sind wir imstande, uns den ganzen Tag lang von den irdischen Gelüsten wie dem Essen, Trinken und dem Geschlechtsverkehr zu entziehen.


In einem Hadith sagt unser geliebter Prophet, dass das Fasten die Hälfte der Geduld darstellt. In einem weiteren Hadîth heißt es: „Das Fasten ist ein Schutz“ (Buchârî). Ein Schutz in dem Sinne, sich vor den Sünden zu schützen.

 

Denn der Muslim weiß, dass alles auf der Welt für den Gebrauch des Menschen zur Verfügung steht. Dennoch missbraucht ein Muslim dieses nicht. Er stellt beim Fasten fest, wie unfähig er ist, das Glas Wasser zu trinken, obwohl er körperlich dazu fähig ist. Er wartet aber geduldig bis zum Iftaressen, um das Wohlwollen Allahs zu erlangen.


Die Vorbereitungen für den Monat Ramadan beginnen sehr früh. Aus den Feldern und Dörfern werden Lebensmittel und Proviant in die Städte transportiert. Die Almosen und Gaben der reicheren Bürger kommen den Armen zugute. Man sieht ein aufregendes Aufleben auf den Märkten und Basaren. Während diesem freudigen Treiben immerzu den Takbir Allâhu akbar und Glückwünsche in aller Munde...

Ein Muslim hat den Willen, seinen Körper gänzlich unter Kontrolle zu halten, um dadurch die körperliche und psychische Gesundheit zu pflegen und Belastungen zu entgehen. Die Herstellung dieses Gleichgewichts gelingt ihm am einfachsten durch das Fasten Wie Muhammad (saw) schon sagt: „Fastet, damit ihr gesund bleibt.“


Universeller Gottesdienst der universellen Religion


Es ist eine besondere Eigenschaft des Islams, dass wir nach dem Mondkalender fasten. Denn dies bezeugt, dass unsere Religion eine globale Religion ist. Wenn die Menschen nach dem Sonnenkalender fasten würden, so müssten einige Menschen immer im Sommer oder andere immer im Winter fasten. Nach den Mondbewegungen können alle aber in allen Jahreszeiten fasten. So entsteht zwischen allen Menschen auf der Erde Gerechtigkeit.


Denn unser Prophet Muhammed (saw), der als die Barmherzigkeit für alle Welt gesandt wurde, zeigt sein Erbarmen für alle Menschen, und nicht nur für einige. „Allah teala braucht nicht das Fasten von denjenigen, die das Lügen nicht aufgegeben haben.“ (Buchârî)

 

Muhammed (saw) machte mit diesem Hadîth deutlich, dass Fasten nicht nur Enthaltung von Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr bedeutet, sondern dass man auch von Fluchen, Verleumdung und anderen beleidigenden Taten absehen sollte.

Muhammed empfahl das Fasten außerdem um der Prostitution in der Gesellschaft vorzubeugen. (Buchârî) Er gab bekannt, dass der Teufel im Blut des gläubigen Muslims wandert, und versucht die Muslime dadurch zu sündhaften Taten zu verleiten. Man kann auch dieser wiederum mit dem Fasten entgegenkommen.


Jeder Muslim, der das Gute befehlen und das Böse verbieten soll, wird dazu befähigt zu verinnerlichen, dass man sich vor Verbotenem zurückschreckt, ja sogar nicht nach dem Erlaubten rücksichtslos verlangt.


Bedingungen des Fastens im Ramadan


Eine Person, für die das Fasten im Ramadan Pflicht ist, muss diese drei Eigenschaften haben:

Muslim sein. Derjenige, der nicht Muslim ist, für ihn ist das Fasten im Ramadan keine Pflicht.

Zurechnungsfähig sein. Einen Irren besteht keine Pflicht,  Herangereift sein. Den Kindern besteht keine Pflicht zu fasten. Gesunde Kinder können aber freiwillig fasten, was für die Zukunft eine Übung darstellt.

 

Bedingungen der Gesundheit

Die fastende Person muss gesund sein. Derjenige, der von einem glaubwürdigen Arzt vom Fasten ferngehalten wurde, kann nur dann wieder die Fasttage nachholen, sobald er wieder gesund ist. Wenn er aber so alt ist, dass eine Genesung nicht in Sicht ist, so muss derjenige für jeden Fasttag einem Menschen die Tagesration spenden. Ein gesunder Muslim aber, der trotz Gesundheit nicht fastet, kann seine Fastschuld mit nichts auf der Welt begleichen.

Für die Pflicht des Fastens besteht ferner die Voraussetzung der Sesshaftigkeit. Auch wenn derjenige nicht in seinem eigentlichen Wohnort verweilt, so muss er die Absicht haben, auf seinem Reiseort mehr als vierzehn Tage zu bleiben. Nur dann besteht die Pflicht zum Fasten.

Wenn wir schließlich einen Muslim sehen, der im Ramadan nicht fastet, so müssen wir wohlwollend denken. Derjenige könnte entweder ein Besucher oder eine kranke Person sein.

Die Pfeiler des Fastens

1.     Die Absichtsbekundung: Die Zeit, in der man seine Absicht bekundet, um im Ramadan zu fasten oder freiwillig zu fasten, ist vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang. Für das pflichtmäßige Fasten umfasst die Absicht vom Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen. In der Absichtbekundung ist es essentiell, dass man seine Absicht entweder innerlich oder laut ausspricht. Das Aufstehen im Morgengrauen für das Sahur-Essen gilt auch als eine Absichtsbekundung.

2.     Frauen müssen sich rituell gewaschen haben, nachdem sie ihre Menstruation oder den Wochenfluss hinter sich haben. Frauen, die in diesem Zustand sind, können weder beten noch fasten. Sie brauchen aber, nachdem sie sich gewaschen haben, das Beten nicht nachzuholen, währenddessen sie das Fasten nachholen müssen.

 

Arten des Fastens

·Pflicht-Fasten ·  Wâdschib-Fasten · Sunna-Fasten · Verhasstes Fasten · Kaffara-Fasten

Das Pflicht-Fasten umfasst das Fasten im Ramadan. Wenn im Ramadan aus keinem triftigen Grund nicht gefastet wird, ist es Pflicht, diese nicht gefasteten Tage nachzuholen.

Es ist wâdschib, zu fasten, wenn man ein Gelübde abgelegt hat. Das Nachfasten eines Sunna-Fastens, das außerhalb des Ramadans verrichtet und vor dem Sonnenuntergang abgebrochen wurde, ist ebenfalls vadschib.

Jedes Fasten, das außerhalb des Ramadans gefastet wird, ist Sunna-Fasten .

Es gibt Tage, an denen es verpönt ist, zu fasten: zum Beispiel am ersten Tag des Ramadanfestes oder an den vier Tagen des Opferfestes etc.

Wenn man aus freiwilligen Stücken und ohne einen triftigen Grund das Fasten im Ramadan vorzeitig beendet, muss man 60 Tage lückenlos Kaffara nachfasten oder als Ersatz dafür einen Sklaven seine Freiheit schenken. Die Frauen sind in der Zeit ihrer Menstruation von diesem Fasten befreit. Sie müssen aber, sobald sie sich gewaschen haben, das Fasten wieder aufnehmen. Alle anderen Fasttage, außer der im Ramadan, braucht man kein Kaffara zu fasten. Auch wenn jemand das Ersatzfasten zum Ramadan bricht, braucht er kein Kaffara. Wer wegen seinem Alter oder wegen einer Krankheit kein Kaffara fasten kann, der muss 60 Arme einen Morgen und einen Abend lang sättigen oder 60 Tage lang jeden Tag einem Armen seine Tagesration spenden.