Die Islamische Föderation in Wien empfing am Freitag seine Gäste zum alljährlichen Iftar (Fastenbrechen). Der vierte und zugleich der letzte Freitag des Fastenmonats Ramadan war ein Abend des Zusammenkommens für zahlreiche Gäste, unter anderem auch Politiker, Botschafter, Generalkonsulate, Vorsitzende und Vertreter zahlreicher Institute, Gemeinschaften und NGOs, sowie Wissenschaftler und Künstler bereicherten den Abend mit ihrer Teilnahme.
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„Wahrlich, Wir sandten ihn (den Koran) hernieder in der Nacht der Bestimmung. Und was lehrt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. In ihr steigen die Engel herab und Geist nach dem Gebot ihres Herrn – mit jeder Sache. Friede währt bis zum Anbruch der Morgenröte“ (Sure 97)
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Excellency of Pakistan,
We, the Islamic Federation in Vienna, feel heartfelt sorry from the first day of the flood disaster in Pakistan for the millions of victims who are now homeless. The members of the Islamic Federation and our community itself started from the very beginning of this disaster a charity campaign and are still continuing.
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Zakât – Soziale Pflichtabgabe
Im Islam gibt es fünf Pflichten, die jeder Muslim einzuhalten hat, die sozusagen die Tragpfeiler des Glaubens sind:
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Das Fasten im Monat Ramadan und dessen Aspekte
Das Fasten im Monat Ramadan gehört zur Glaubenspraxis der Muslime, da es zu den „fünf Säulen“ zählt. Nach dem Glauben an die Einheit Allahs (subhanahu wa ta’ala[1]) und das Ablegen des Bekenntnisses zu diesem Glauben, dem täglich fünfmaligen Gebet, Entrichtung der sozialen Pflichtabgabe, kommt das Fasten an vierter Stelle, wobei die Pilgerfahrt nach Mekka den letzten Punkt der Grundpfeiler gründet.
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Fekter auf Stimmenjagd
Die Islamische Föderation in Wien ist über die aktuellen wirren Aussagen der Innenministerin Fekter nicht bestürzt, wobei eine zeitliche Nähe zwischen den Gemeinderatswahlen und den unakzeptablen Ausführungen unserer Ministerin doch sehr auffällig wirkt und man annehmen kann, dass die ÖVP im Wählerteich der FPÖ fischen will.
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Der Oberste Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gibt gemäß Artikel 20 Abs. 3, 4 und Artikel 47 Abs. 1, 2 und Artikel 50 Abs. 1, 2 Verf. IGGiÖ in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1, 9, 11 und Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1, 3, 4 Wahlordnung der IGGiÖ, bekannt:
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